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   BGH, 18.07.1978 - 1 StR 225/78   

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https://dejure.org/1978,2583
BGH, 18.07.1978 - 1 StR 225/78 (https://dejure.org/1978,2583)
BGH, Entscheidung vom 18.07.1978 - 1 StR 225/78 (https://dejure.org/1978,2583)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 1978 - 1 StR 225/78 (https://dejure.org/1978,2583)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rüge wegen des Auftretens von mittelbaren statt der unmittelbaren Tatzeugen - Verletzung der Aufklärungspflicht und des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung - Rüge wegen nicht vorschriftsmäßiger Besetzung des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62

    Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die

    Auszug aus BGH, 18.07.1978 - 1 StR 225/78
    Zeugen dürfen über Mitteilungen, die ihnen eine andere Person von ihren eigenen Wahrnehmungen über eine Beweistatsache gemacht hat, vernommen werden (BGHSt 17, 382, 385; BGH VRS 16, 202, 205; BGH, Urteil vom 16. April 1975 - 2 StR 60/75 - und vom 5. Mai 1977 - 4 StR 678/76 -).
  • BGH, 16.04.1975 - 2 StR 60/75

    Illegaler Besitz - Betäubungsmittel - Drogenbesitz - Anwendbarkeit der

    Auszug aus BGH, 18.07.1978 - 1 StR 225/78
    Zeugen dürfen über Mitteilungen, die ihnen eine andere Person von ihren eigenen Wahrnehmungen über eine Beweistatsache gemacht hat, vernommen werden (BGHSt 17, 382, 385; BGH VRS 16, 202, 205; BGH, Urteil vom 16. April 1975 - 2 StR 60/75 - und vom 5. Mai 1977 - 4 StR 678/76 -).
  • BGH, 13.09.1976 - 3 StR 313/76

    Anforderungen an den im Strafrahmen enthaltenen Bereich zwischen der gesetzlichen

    Auszug aus BGH, 18.07.1978 - 1 StR 225/78
    Ein Eingreifen des Revisionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn Strafzumessungserwägungen in sich rechtfehlerhaft sind oder wenn der Tatrichter die ihm nach § 46 StGB obliegende Pflicht zur Abwägung der für und gegen den Täter sprechenden Umstände verletzt, insbesondere rechtlich anerkannte Strafzwecke überhaupt nicht in den Kreis seiner Erwägungen einbezieht (BGHSt 17, 35, 36; 27, 2).
  • BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61

    Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung

    Auszug aus BGH, 18.07.1978 - 1 StR 225/78
    Ein Eingreifen des Revisionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn Strafzumessungserwägungen in sich rechtfehlerhaft sind oder wenn der Tatrichter die ihm nach § 46 StGB obliegende Pflicht zur Abwägung der für und gegen den Täter sprechenden Umstände verletzt, insbesondere rechtlich anerkannte Strafzwecke überhaupt nicht in den Kreis seiner Erwägungen einbezieht (BGHSt 17, 35, 36; 27, 2).
  • BGH, 26.05.1954 - 4 StR 86/54
    Auszug aus BGH, 18.07.1978 - 1 StR 225/78
    Extrem hohe oder niedrige Strafen bedürfen einer Rechtfertigung in den Urteilsgründen, die die Abweichung vom Üblichen an den Besonderheiten des Falles verständlich macht (BGH, Urteil vom 26. Mai 1954 - 4 StR 86/54 - MDR 1954, 495, 496; BGH, Urteile vom 23. August 1977 - 1 StR 124/77 - und vom 14. April 1978 - 1 StR 48/78 -).
  • BGH, 23.08.1977 - 1 StR 124/77

    Vorliegen eines offenkundig groben Missverhältnisses zwischen Schuld und Strafe -

    Auszug aus BGH, 18.07.1978 - 1 StR 225/78
    Extrem hohe oder niedrige Strafen bedürfen einer Rechtfertigung in den Urteilsgründen, die die Abweichung vom Üblichen an den Besonderheiten des Falles verständlich macht (BGH, Urteil vom 26. Mai 1954 - 4 StR 86/54 - MDR 1954, 495, 496; BGH, Urteile vom 23. August 1977 - 1 StR 124/77 - und vom 14. April 1978 - 1 StR 48/78 -).
  • BGH, 04.04.1978 - 1 StR 48/78

    Strafzumessung in Betäubungsmittelsachen

    Auszug aus BGH, 18.07.1978 - 1 StR 225/78
    Extrem hohe oder niedrige Strafen bedürfen einer Rechtfertigung in den Urteilsgründen, die die Abweichung vom Üblichen an den Besonderheiten des Falles verständlich macht (BGH, Urteil vom 26. Mai 1954 - 4 StR 86/54 - MDR 1954, 495, 496; BGH, Urteile vom 23. August 1977 - 1 StR 124/77 - und vom 14. April 1978 - 1 StR 48/78 -).
  • BGH, 17.09.1975 - 3 StR 329/75

    Ausführlichkeit von Strafzumessungserwägungen bei Höchstmaß an Strafe

    Auszug aus BGH, 18.07.1978 - 1 StR 225/78
    Bei Verhängung der Höchststrafe müssen die Urteilsgründe im Regelfall ergeben, daß der Tatrichter das Vorhandensein strafmildernder Umstände in seine Prüfung einbezogen hat, mag er deren Vorliegen oder deren Auswirkungen auf die Strafhöhe auch im Ergebnis verneinen (BGH, Beschluß vom 17. September 1975 - 3 StR 329/75 -).
  • BGH, 05.05.1977 - 4 StR 678/76

    Verurteilung wegen Diebstahls in einem besonders schweren Falle oder Hehlerei -

    Auszug aus BGH, 18.07.1978 - 1 StR 225/78
    Zeugen dürfen über Mitteilungen, die ihnen eine andere Person von ihren eigenen Wahrnehmungen über eine Beweistatsache gemacht hat, vernommen werden (BGHSt 17, 382, 385; BGH VRS 16, 202, 205; BGH, Urteil vom 16. April 1975 - 2 StR 60/75 - und vom 5. Mai 1977 - 4 StR 678/76 -).
  • BGH, 29.10.1980 - 3 StR 335/80

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Unerreichbarkeit eines Zeugen -

    Die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 16. April 1975 - 2 StR 60/75, 18. Juli 1978 - 1 StR 225/78 - und 26. Juni 1979 - 1 StR 246/79 - hindern den Senat nicht, im dargelegten Sinne über die Frage der Unerreichbarkeit des Zeugen "M." zu entscheiden; denn ihnen liegen abweichende Fallgestaltungen zugrunde.
  • BGH, 17.12.1982 - 2 StR 619/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Ungewöhnlich hohe Strafen bedürfen einer Begründung, die das Abweichen vom Üblichen an den Besonderheiten des Falles verständlich macht (BGH, Urteile vom 25. Oktober 1977 - 1 StR 420/77 - und 18. Juli 1978 - 1 StR 225/78 - Beschluß vom 19. März 1982 - 2 StR 30/82 -).
  • BGH, 24.08.1982 - 1 StR 435/82

    Verhältnis der Strafhöhe zum Unrechtsgehalt der Tat und zum Ausmaß der Schuld des

    Ein Eingreifen des Revisionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht läßt oder wenn sich die Strafe so weit nach oben oder nach unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des Spielraums liegt, der dem Tatrichter bei der Strafzumessung eingeräumt ist (vgl. BGHSt 17, 35, 36; 24, 132, 133; 27, 2, 3; BGH, Urteil vom 14. September 1977 - 3 StR 220/77 - bei Holtz MDR 1978, 109, 110; BGH, Urteile vom 18. Juli 1978 - 1 StR 225/78 und vom 22. Januar 1980 - 1 StR 753/79).
  • BGH, 16.01.1979 - 1 StR 643/78

    Auslegung der Eigennützigkeit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Annahme

    Ein Eingreifen des Revisionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn Strafzumessungserwägungen in sich rechtsfehlerhaft sind oder wenn der Tatrichter die ihm nach § 46 StGB obliegende Pflicht zur Abwägung der für und gegen den Täter sprechenden Umstände verletzt, insbesondere rechtlich anerkannte Strafzwecke überhaupt nicht in den Kreis seiner Erwägungen einbezieht (BGHSt 17, 35, 36; 27, 2; Urteil vom 18. Juli 1978 - 1 StR 225/78 -).
  • BGH, 10.04.1979 - 1 StR 58/79

    Strafbemessung: Prüfungsumfang durch das Revisionsgericht

    Ein Eingreifen des Revisionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn Strafzumessungserwägungen in sich rechtsfehlerhaft sind oder wenn der Tatrichter die ihm nach § 46 StGB obliegende Pflicht zur Abwägung der für und gegen den Täter sprechenden Umstände verletzt, insbesondere rechtlich anerkannte Strafzwecke überhaupt nicht in den Kreis seiner Erwägungen einbezieht (BGHSt 17, 35, 36; Urteile vom 18. Juli 1978 - 1 StR 225/78 - und vom 10. Januar 1979 - 1 StR 643/78 -).
  • BGH, 23.01.1985 - 1 StR 692/84

    Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Totschlags - Einziehung einer Pistole

    Doch sind an ihre Wiedergabe höhere Anforderungen zu stellen, wenn sich die erkannte Strafe wie hier dem zulässigen Höchstmaß nähert (vgl. BGH MDR 1954, 495, 496; Beschluß vom 18. Juli 1978 - 1 StR 225/78; Urteil vom 15. Februar 1984 - 2 StR 347/83).
  • BGH, 19.03.1982 - 2 StR 30/82

    Eingreifen des Revisionsgerichts bei in sich rechtsfehlerhaften

    Indessen bedürfen ungewöhnlich hohe Strafen einer Rechtfertigung in den Urteilsgründen, welche die Abweichung vom Üblichen an den Besonderheiten des Falles verständlich macht (BGH, Urteile vom 25. Oktober 1977 - 1 StR 420/77 - und 18. Juli 1978 - 1 StR 225/78 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 26.06.1979 - 1 StR 246/79

    Zulässigkeit und Beweiswert der Vernehmung eines Zeugen vom Hörensagen -

    Zeugen dürfen grundsätzlich über Mitteilungen, die ihnen eine andere Person von ihren eigenen Wahrnehmungen über eine Beweistatsache gemacht hat, vernommen werden (BGHSt 17, 382, 385; BGH VRS 16, 202, 205; BGH, Urteile vom 16. April 1975 - 2 StR 60/75 -, vom 5. Mai 1977 - 4 StR 678/76 - und vom 18. Juli 1978 - 1 StR 225/78 -).
  • BGH, 23.01.1979 - 1 StR 634/78

    Täuschung des Käufers über die tatsächliche Betriebsleistung eines Kraftwagens -

    Ein Eingreifen des Revisionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn Strafzumessungserwägungen in sich rechtsfehlerhaft sind oder wenn der Tatrichter die ihm nach § 46 StGB obliegende Pflicht zur Abwägung der für und gegen den Täter sprechenden Umstände verletzt, insbesondere rechtlich anerkannte Strafzwecke überhaupt nicht in den Kreis seiner Erwägungen einbezieht (BGHSt 17, 35, 36; 27, 2; Urteil vom 18. Juli 1978 - 1 StR 225/78 -).
  • BGH, 15.02.1984 - 2 StR 347/83

    Anforderungen an die Strafzumessungserwägungen bei hoher Ausschöpfung des

    Je mehr sie dies tut, desto ausführlicher müssen die Strafzumessungserwägungen sein (BGH, Beschlüsse vom 17. September 1975 - 3 StR 329/75 - und vom 18. Juli 1978 - 1 StR 225/78, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 14.09.1983 - 3 StR 157/83

    Belegen des Betrugsvorsatzes durch Fürmöglichhalten der fehlenden

  • BGH, 06.05.1980 - 1 StR 88/80

    Ermessensspielraum des Tatrichters hinsichtlich der Strafzumessung unter

  • BGH, 21.11.1985 - 4 StR 541/85

    Zulässigkeit einer Strafzumessung durch das Revisionsgericht

  • BGH, 22.01.1980 - 1 StR 753/79

    Strafzumessung im Verhältnis zum Unrechtsgehalt der Tat, zum Ausmaß der Schuld

  • BGH, 26.07.1979 - 4 StR 372/79

    Neufassung des Schuldspruchs wenn der Urteilsformel nicht zu entnehmen ist, gegen

  • BGH, 11.12.1979 - 1 StR 704/79

    Möglichkeit des Eingreifens des Revisionsgerichts bei in sich rechtsfehlerhaften

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